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CO2-Bepreisung ab 2021

Ab 2021 gilt die neue CO 2-Bepreisung für Verkehr und Wärme. Sie ist das Hauptwerkzeug des beschlos­senen Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung.

Damit werden die Preise für Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel in den nächsten fünf Jahren für Verbraucher signifikant steigen. Machen Sie sich schlau und beziehen Sie die Fakten schon heute mit in Ihre Kaufentscheidung ein.

Die CO 2-Bepreisung gilt bereits für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie. Dabei werden Zerti­fikate als Verschmutzungsrechte an die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft. Die Kosten für diese Zertifikate je Tonne (t) CO 2, die der Stoff im Verbrauch verursacht, trägt der Brenn- und Kraftstoffhandel. Zukünftig werden diese Kosten an Endver­braucher – Unternehmen, Heizungsanlagenbetreiber und Autofahrer – weitergegeben. Sie müssen sich auf  folgende Mehrbelastungen einstellen und sie in ihre künftigen Investitionsentscheidungen zur Beheizung ihres Eigentums mit einbeziehen.

Die Zahlen im Überblick:

Im Jahr 2021 liegt der Festpreis bei 25 Euro und steigt bis zum Jahr 2025 auf einen Festpreis von 55 Euro pro t CO 2. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 Euro und höchstens 65 Euro pro t CO 2 gelten.

Beispiel Heizöl: Bei einem Emissionswert von 3,17 kg CO 2:/I Heizöl ergibt sich beim „Startpreis“ von 25 Euro je t CO, ein Mehrpreis von knapp 80 Euro pro 1.000 ltr. Heizöl (EL). Bei einer Tankfüllung von beispielsweise 3.000 ltr. also fast 240 Euro. Im Jahr 2025 bedeutet dies bereits einen Mehrpreis von etwa 520 Euro.

Beispiel Erdgas: Der Emissionswert von Erdgas liegt bei 0,22 kg  CO 2/kWh bzw. 2,0 kg CO 2/m 3 und ist damit niedriger als der von Heizöl. Verglichen mit Heizöl beträgt dann der Mehrpreis im ersten Jahr etwa 150 Euro und im Jahr 2025 etwa 330 Euro.

Fazit: Der CO 2-Preis ist daher dringend in die Kaufentscheidung mit einzubeziehen.

 

 

 

 

 

 

 

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